Grenzwert überschritten

Wie die Nordwest-Zeitung von heute, dem 22. Juni 2019 unter der Überschrift Achtmal mehr Blei als erlaubt berichtet, ist der bei der gestaffelten Stagnationsprobe im Haus Friesenstr. 12 in einem Haushalt ein erhöhter Blei-Wert festgestellt worden.

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In meinem Blogbeitrag vom 11. Juni 2019 hatte ich die Überschrift noch mit einem Fragezeichen versehen.

Gerüchteweise geisterten die Werte bereits im Verlauf des Freitags durch Einswarden.

Der erste Liter ergab einen Wert von 0,08 Milligramm Blei. Der Grenzwert liegt bei 0,01 Milligramm pro Liter. Der zweite Liter ergab einen Wert von 0,013 Milligramm. (Zitat: Jens Milde ©NWZ Oldenburg)

Weitere Beprobungen des Trinkwassers wurden nach allem was mit bekannt ist, nicht unternommen.

Offensichtlich wurden stichprobenartig nur in einige weiteren Häusern gleicher Bauart im Keller die Rohre der Trinkwasserversorgung in Augenschein genommen.

Da davon auszugehen ist, dass in allen Häusern, die bereits in den Jahren 1936/1937 und nachfolgenden erbaut wurden, noch Bleirohre in Verwendung sind, muss man annehmen, dass eine Beprobung des Trinkwassers ähnliche Werte ergeben würde.

Man kann nur jedem Mieter empfehlen, selber die Rohre seiner Trinkwasserversorgung in Augenschein zu nehmen und auf Bleirohre zu kontrollieren.

Im Zweifel sollte man als Mieter seinen Vermieter schriftlich um Auskunft bitten, ob bei der Trinkwasserversorgung noch Bleirohre verwendet werden.

Aber auch Eigentümer, die in ihrem eigenen Haus leben, wie es z.B. in der Jedutenstraße und in der Norderneystraße zum Teil der Fall ist, sollten sich fragen, ob sie oder der Vorbesitzer die Trinkwasserversorgung schon saniert haben.

Info-Broschüre Trinkwasser wird bleifrei – Neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser ab 1. Dezember 2013 ©Umweltbundesamt